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Wie kann ich früher in Rente ohne Abschläge?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann kann ich frühestens ohne Abschlag in Rente gehen?
  2. Wie kann ich so früh wie möglich in Rente gehen?
  3. Was muss ich einzahlen um 2 Jahre früher in Rente zu gehen?
  4. Warum sind die letzten Jahre vor der Rente so wichtig?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um mit 63 in Rente zu gehen?
  6. Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?
  7. Kann ich einfach aufhören zu arbeiten?
  8. Wie kann ich mit 60 aufhören zu arbeiten?
  9. Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?
  10. Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?
  11. Wie kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge?
  12. Wie wirken sich 2 Jahre Arbeitslosigkeit auf die Rente aus?
  13. Kann ich mit 64 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
  14. Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Wann kann ich frühestens ohne Abschlag in Rente gehen?

  • Wer viele Jahre gearbeitet hat, kann früher in Rente gehen – unter Umständen sogar ohne Abzüge bei der Rentenzahlung.

  • Wenn Abzüge hingenommen werden müssen, hängt die Höhe der Kürzung u. a. vom Geburtsjahr des Rentners ab (s. a. Tabelle in diesem Beitrag).

  • In den meisten Fällen können Arbeitnehmer maximal 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheiden.

  • Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, hat mehrere Möglichkeiten, um eventuelle Abzüge aus­zu­gleichen oder sogar zu verhindern.

Derzeit liegt die Regelaltersgrenze (auch Regel­alters­rente genannt) bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der mit 67 Jahren in Rente geht, keine Abzüge hinnehmen muss, solange als Voraussetzung die Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren eingehalten wurde. Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen.

Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vor­ge­zogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent. Diese maximale Kürzung entsprechen 4 Jahre. Das bedeutet:

Selbst mit Abzügen ist eine vorzeitige staatliche Rente höchstens 4 Jahre vor der Regel­alters­grenze möglich!

Wie kann ich so früh wie möglich in Rente gehen?

Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation.  

Was muss ich einzahlen um 2 Jahre früher in Rente zu gehen?

Sogenannte Rentenpunkte (auch: Entgeltpunkte) sind eine Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dienen dazu, die späteren Rentenansprüche auf Grundlage der eingezahlten Beiträge zu berechnen.

Wer ein Jahr lang so viel Rentenbeiträge einzahlt wie der deutsche Durchschnittsverdiener (43.142 Euro/Jahr in Westdeutschland, 41.967 Euro/Jahr in Ostdeutschland, vorläufiger Stand 2023) erhält dafür von der Deutschen Rentenversicherung einen Entgelt- bzw. Rentenpunkt gutgeschrieben. Bei geringeren Einzahlungen reduziert sich die Anrechnung um den entsprechenden Bruchteil, bei höheren Einzahlungen steigt die Gutschrift an.

Je mehr Rentenpunkte Versicherte sammeln, umso höher fällt die gesetzliche Rente aus.

Warum sind die letzten Jahre vor der Rente so wichtig?

So viel müssen Sie für 60 Rentenpunkte verdienen – 60 Rentenpunkte sind jedoch gar nicht so leicht zu erreichen. Männer kamen 2021 auf durchschnittlich 40,6 Beitragsjahre. Um in dieser Zeit auf 60 Entgeltpunkte zu kommen, wären also 1,4778 Punkte pro Jahr nötig.

Wer auf weniger Beitragsjahre kommt, müsste entsprechend mehr Rentenpunkte pro Jahr sammeln. Aber schon für 1,4778 Punkte müssen Sie überdurchschnittlich verdienen, denn mehr als einen Rentenpunkt pro Jahr gibt es nur, wenn Ihr Gehalt über dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt.2022 liegt das Durchschnittsentgelt im Westen bei 3.290 Euro, im Osten bei 3.150 Euro.

Für 1,4778 Rentenpunkte im Jahr ist 2022 also ein Gehalt von 4.861,96 Euro im Westen nötig und 4.655,07 Euro im Osten.

Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um mit 63 in Rente zu gehen?

Die Rente mit 63 zählt zu den vorgezogenen Altersrenten, bei der Sie als Versicherter vor dem regulären Rentenalter Ihre gesetzliche Rente beziehen können. Das steckt dahinter:

  • Ursprünglich bezeichnete die „Rente mit 63“ die Option, im Alter von 63 Jahren ohne Abzüge in die Rente einzutreten. Dies war das erste Mal für den Jahrgang 1952 möglich.
  • Allen später Geborenen stehen seither zwei verschiedene Rentenmodelle offen: die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren.
  • Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, wird Ihre Rente in der Regel gekürzt. Die Höhe der Abzüge hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
  • Die vorgezogene Rente mit 63 zählt nicht als Regelaltersrente. Diese können Sie erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.

In Deutschland ist die vorgezogene Altersrente ein beliebtes Modell. Laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nutzten 2021 rund 58 % der Neurentner eine vorgezogene Altersrente. Durchschnittlich gingen die Arbeitnehmer mit 64,1 Jahren in Ruhestand.

Wenn Sie nicht das reguläre Renteneintrittsalter abwarten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kommt infrage:

  • Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre): frühester Renteneintritt ab 63 Jahren mit Abschlägen
  • Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre): abschlagsfreier Rentenbeginn für alle Jahrgänge ab 1964 mit 65 Jahren
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: frühester Renteneintritt für alle Jahrgänge ab 1964 mit 62 Jahren

Darüber hinaus können Sie zusätzliche Modelle nutzen, um Ihren Rentenbeginn vorzuziehen:

Wenn Sie 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie die sogenannte Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Allerdings unterliegt in dem Fall die Rente immer einer Rentenkürzung. Dabei spielt das Regelrentenalter eine wesentliche Rolle, denn:

  • Ohne Abzüge können Sie erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten.
  • Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
  • Welches Regelrentenalter für Sie gilt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie 1958 geboren wurden, können Sie mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn Sie Jahrgang 1960 sind, bekommen Sie erst mit 66 Jahren und 4 Monaten die Rente in voller Höhe ausgezahlt.

Als Faustregel gilt: Je länger der Zeitraum zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze, umso höher fällt die Rentenkürzung aus. Die Höchstgrenze der Abzüge liegt bei 14,4 % für Personen, die 1964 oder später geboren sind.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?

Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wurde mit Inkrafttreten der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zunächst die Möglichkeit geschaffen, nach 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Altersgrenze ab dem 1. Juli 2014 vorübergehend auf 63 Jahre abgesenkt worden. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang wieder stufenweise um zwei Monate auf die zuvor geltende Altersgrenze. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann folglich abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Ermitteln Sie mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen oder den regulären Beginn sowie die Höhe Ihrer Altersrente.

Kann ich einfach aufhören zu arbeiten?

Die formalen Voraussetzungen, um früher in Rente gehen zu können und trotzdem die vollen Rentenbeträge überwiesen zu bekommen, sind eindeutig: Die Regelalterszeit beginnt normalerweise mit 65 bis 67 Jahren - je nachdem, wann man geboren wurde. Wer überhaupt eine Rente bekommen will (und sei sie auch nur winzig), muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. 

Wer mindestens 45 Jahre lang eingezahlt hat, gilt bei der Rentenkasse als „besonders langjährig Versicherter“. Er kann bereits mit 63 Jahren in Ruhestand gehen - und erhält seine Rente ohne Kürzungen. Weil das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, gilt diese Regelung nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. 

Eine Sonderregelung gilt für Menschen mit Behinderung. Wenn sie mindestens 35 Jahre einbezahlt haben, können sie (frühestens) mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. 

Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann man also früher in Rente gehen und erhält trotzdem die volle Regelaltersrente. Man kann jedoch auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man lediglich 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Allerdings müssen Ruhestands-Willige, die vor ihrem eigentlichen Renten-Eintrittstermin aufhören wollen zu arbeiten, mit Einbußen leben. 

Die große Koalition will die Grundrente einführen. Worum geht es dabei? Wer kann davon profitieren? Alles, was Sie zur Grundrente wissen müssen. 

Für jeden Monat, den jemand früher aufhört zu arbeiten, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Pro Jahr ergibt das ein Minus von 3,6 Prozent. Beispiel: Wer statt mit 67 Jahren schon mit 63 aufhören möchte, muss mit einer 14,4 Prozent geringeren Rente rechnen. Die Kürzung gilt natürlich dann lebenslang, nicht nur für die Zeit zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr. 

Wer sich also überlegt, ob er vielleicht schon mit 58 Jahren seinen Job hinwirft, obwohl er eigentlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müsste, sollte sich zwei Dinge vergegenwärtigen: 

  • Man kann vielleicht mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten, aber normalerweise wird man keineswegs bereits mit 58 schon seine Rente ausgezahlt bekommen. Man wird sich mehrere Jahre lang selbst finanzieren müssen. 
  • Wer mit 58 Jahren den Job hinwirft, wird mit 67 rund ein Drittel weniger Rente bekommen.

    Das führt zu einer weitere entscheidenden Frage:

  • Wie kann ich mit 60 aufhören zu arbeiten?

    Die sogenannte Regelaltersgrenze legt fest, wann jemand regulär in Rente geht und die volle Altersrente erhält. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich die Regelaltersgrenze stufenweise erst um einen Monat, später um zwei Monate auf 67 Jahre. Dieses Renteneintrittsalter gilt erstmals für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964. Ihre Regelaltersrente wird 2031 fällig. Das bedeutet, wer vorher früher in Rente gehen will, muss entweder die 45 Beitragsjahre erfüllt haben oder Abschläge akzeptieren. Allerdings wirkt die Anhebung des Renteneintrittsalters sich auch auf die Frührente aus: Statt mit 63 Jahren ist sie nun erst mit 65 Jahren möglich.

    Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Jahrgang in welchem Alter ohne Abschläge in Rente gehen kann. Sind Sie beispielsweise 1952 geboren, brauchen Sie nur bis zu einem Alter von 65 Jahren und sechs Monaten arbeiten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Würden Sie bereits mit 65 – also acht Monate früher – in Rente gehen wollen, müssten Sie einen Abschlag von 2,4 Prozent (8 x 0,3 Prozent pro Monat) von Ihrer Rente hinnehmen. Dieser gilt für die gesamte Lebenszeit.

    Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

    Von einem früheren Ruhestand träumen viele Deutsche. Doch den muss man sich leisten können. Welche Möglichkeiten Sie haben.

    Mehr Zeit für sich oder die Familie, fehlende Kräfte oder schlichtweg keine Lust mehr – es gibt viele Gründe, warum Menschen früher in den Ruhestand treten wollen, als das Gesetz vorsieht. Unter den Babyboomern haben fast 70 Prozent dieses Ziel, wie eine Studie der Bergischen Universität Wuppertal ergab. Demnach wollen 86 Prozent der Befragten spätestens mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch für viele funktioniert das nicht ohne Abschläge.

    Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?

    Dann geht es in Richtung Erwerbsminderungsrente. Aber bis dahin ist es ein weiter Weg. Es gibt Situationen, da ist die Erwerbsminderungsrente nicht die beste Wahl. Zum Beispiel, wenn es begründete Aussicht auf Heilung gibt. Trotz dieses Faktes will die Krankenkasse das Krankengeld streichen. Krankenkassen sparen auf Kosten der Versicherten Geld an allen Ecken und Kanten. Was nun? Wir erklären es Ihnen!.

    Das Krankengeld hat eine Lohnersatzfunktion. Es dient dazu, dass der Erkrankte nicht in seiner finanzielle Existenz bedroht wird. Während der Arbeitsunfähigkeit sollte der erreichte Lebensstandard aufrecht erhalten werden.

    Wie kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge?

    Träumen Sie schon vom Ruhestand, doch bis dahin dauert es noch? Dann prüfen Sie doch, ob Sie früher in Rente gehen können. Was Sie dabei beachten sollten.

    Die Gründe, warum man früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen möchte, sind vielfältig. Doch bei der Frührente gibt es einiges zu beachten. Schließlich hängt die Höhe Ihrer Rente auch von der Zeit ab, in der Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

    Wie wirken sich 2 Jahre Arbeitslosigkeit auf die Rente aus?

    Das hängt davon ab, um welches Arbeits­losengeld es geht: um das – meist höhere – Arbeits­losengeld 1 (ALG 1) aus der Arbeits­losen­versicherung oder um die Sozial­leistung Arbeits­losengeld 2 (ALG 2).

    Wie lange Arbeits­losengeld 1 gezahlt wird, ist unter anderem von Ihrem Alter abhängig und davon, wie lange Sie in der Arbeits­losen­versicherung versichert waren. Verlieren Sie ab 50 Ihren Job, gilt meist Folgendes:

    • Zwischen 50. und 54. Lebens­jahr haben Sie 15 Monate Anspruch auf ALG 1, wenn Sie in den zurück­liegenden fünf Jahren mindestens 30 Monate versichert waren.
    • Von 55 bis 57 gelten 18 Monate ALG 1, wenn Sie in den fünf Jahren davor mindestens 36 Monate versichert waren.
    • Ab dem 58. Lebens­jahr haben Sie 24 Monate Anspruch auf ALG 1, wenn Sie in den zurück­liegenden fünf Jahren mindestens 48 Monate versichert waren.

    Wenn Sie Arbeits­losengeld 1 beziehen, darf die Arbeits­agentur Sie nicht auffordern, vorzeitig eine Alters­rente zu beantragen. Auch wenn Sie Arbeits­losengeld 2 beziehen, sind sie nicht direkt gezwungen, Rente zu beantragen. Allerdings gilt hier – anders als beim ALG 1 –, dass Sie andere Leistungen, die Ihnen zustehen, vorrangig in Anspruch nehmen müssen.

    Haben Sie zum Beispiel ab 63 Anspruch auf eine Frührente, weil Sie lange gearbeitet haben, kann Ihnen unter Umständen das ALG 2 gestrichen werden. Eine Frührente hat Vorrang vor der ALG-2-Leistung.

    Gibt es allerdings gute Gründe, die Frührente nicht zu beantragen, können Sie weiterhin ALG 2 beziehen, etwa wenn Sie einen neuen Job gefunden haben und kurz davor sind, wieder zu arbeiten. Oder wenn Ihre vorzeitige Rente so nied­rig ist, dass staatliche Unterstüt­zung erforderlich wäre. Weitere Ausnahmen finden Sie in der „Unbil­ligkeits­ver­ordnung“ (gesetze-im-internet/unbilligkeitsverordnung).

    Kann ich mit 64 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

    Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. 

    Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

    Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

    Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

    Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter – Laut DRV ist das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr aktuell so gestaffelt:

    Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.