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Hat man eine Kündigungsfrist wenn man keinen Vertrag hat?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hat man eine Kündigungsfrist wenn man keinen Vertrag hat?
  2. Kann man einen 450 Euro Job jederzeit kündigen?
  3. Kann man einfach so kündigen ohne Arbeitsvertrag?
  4. Wie muss ich kündigen ohne Arbeitsvertrag?
  5. Wie lange Kündigungsfrist bei Minijob ohne Arbeitsvertrag?
  6. Was gilt wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist?
  7. Was gilt bei Minijob ohne Arbeitsvertrag?

Hat man eine Kündigungsfrist wenn man keinen Vertrag hat?

Rechtlich ist es zunächst kein Problem, wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist, denn von Gesetzes wegen ist diesbezüglich nicht die schriftliche Form vorgeschrieben. Demnach kann ein klassisches Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden. Nichtsdestotrotz sorgt das Fehlen eines solchen Dokuments für zum Teil große Verunsicherung bei Arbeitnehmern. Diese sind juristische Laien und fragen sich als solche, welche Rechte sie überhaupt haben. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Arbeitsvertrag durchaus besteht, obgleich nur in mündlicher Form. Dies macht es aber nicht leichter, zu beurteilen, wie das Arbeitsverhältnis geregelt ist. Im Allgemeinen sind hier zunächst die getroffenen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber maßgebend. Ansonsten liefert das Gesetz die passenden Antworten. Nachfolgend finden sich einige der häufigsten Fragen zu Arbeitsverhältnissen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

Ein wichtiger Aspekt ist natürlich das Geld. Arbeitnehmern stellt sich immer wieder die Frage, wie sie ihren Lohnanspruch durchsetzen können, wenn nichts schriftlich fixiert wurde. Nicht selten bestehen Ängste, dass der Arbeitgeber gar nicht, zu spät oder zu wenig zahlt. Dass ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht, steht natürlich vollkommen außer Frage. Wie hoch dieser ausfällt und wann dieser fällig ist, wird üblicherweise im Einstellungsgespräch besprochen. Wurde dieses mit mehreren Menschen geführt, sollte es zudem kein Problem sein, Zeugen aufzutreiben.

Kann man einen 450 Euro Job jederzeit kündigen?

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Kann man einfach so kündigen ohne Arbeitsvertrag?

Es ist gar nicht mal so ungewöhnlich, dass ein Arbeitsverhältnis ohne Vertrag entsteht. Schnell sind sich beide Parteien über den Lohn und die Arbeitszeit einig und dann kann es im Grunde eigentlich schon losgehen. Auch aus Sicht vom Arbeitsrecht gibt es am mündlichen Arbeitsvertrag nichts zu beanstanden. Denn grundsätzlich ist der Vertrag formfrei – die Schriftform ist nicht vorgeschrieben.

Solange sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, der Lohn pünktlich gezahlt wird und die geleistete Arbeit den Chef zufriedenstellt, sollte es auch keine Probleme geben. Schwierig wird es, wenn eine Kündigung ins Haus steht.

Dann stellen sich Fragen wie: Welche Kündigungsfrist hat ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag einzuhalten? Können Arbeitgeber einen Angestellten ohne Vertrag fristlos kündigen? Im folgenden Ratgeber gehen wir auf das Thema Arbeiten ohne Arbeitsvertrag und die Kündigungsfristen, welche dabei einzuhalten sind, ein.

Wie muss ich kündigen ohne Arbeitsvertrag?

Die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist findet sich in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hierin sind die Fristen für die ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht festgelegt. Da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, gelten diese auch dann, wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist oder keine vertragliche Regelung zur Kündigungsfrist getroffen wurde. Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer möglich. Im Folgenden wird näher auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen.

Wie lange Kündigungsfrist bei Minijob ohne Arbeitsvertrag?

Das Minijob-Arbeitsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis. Vielfach besteht die Ansicht, der Minijobber sei kein Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne. Das ist falsch. Der Minijobber hat arbeitsrechtlich die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Der Begriff „Minijob“ sagt lediglich etwas über die Arbeitszeiten, die Höhe des Gehalts und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Arbeitsverhältnisses aus. Der Monatslohn eines Minijobbers ist auf 520,00 Euro (Stand: 2023) begrenzt, er arbeitet in Teilzeit und das Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung des Minijob-Arbeitsverhältnisses gelten die allgemeinen Regeln.

Die Kündigung des Minijob-Arbeitsverhältnisses bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das Kündigungsschreiben braucht das Wort „Kündigung“ nicht zu enthalten. Maßgeblich ist, ob der Wille, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden, eindeutig daraus hervorgeht. Es müssen auch keine Kündigungsgründe angegeben werden. Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte aber der Kündigungstermin angegeben werden, damit der Empfänger weiß, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. Das Schriftformerfordernis kann weder durch Arbeits- noch Tarifvertrag sowie Betriebsvereinbarung abbedungen werden.

Es ist darauf zu achten, dass im Falle der Arbeitgeberkündigung diese von der dazu berechtigten oder bevollmächtigten Person erklärt wird. Das ist in der Regel bei dem GmbH-Geschäftsführer, Betriebsinhaber oder der Leiter der Personalabteilung anzunehmen. Der Bevollmächtigte sollte dagegen bei Ausspruch der Kündigung seine Vollmacht nachweisen und im Zweifel seine Vollmachtsurkunde vorlegen.

Was gilt wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist?

Der Abschluss eines Arbeits­vertrages ist in Österreich an keine bestimmte Form gebunden und kann schriftlich, mündlich oder schlüssig erfolgen.

Gibt es jedoch keinen schriftlichen Arbeits­vertrag, dann muss der Arbeit­geber dem Arbeit­nehmer/der Arbeit­nehmerin einen Dienst­zettel aus­händigen. Das ist eine stich­wortartige Übersicht der getroffenen Abmachungen sowie der wesentlichen Rechte und Pflichten.

Schenken Sie dem Inhalt Ihres Arbeits­vertrages (Dienst­zettels) höchste Aufmerk­samkeit. Dieser hat Auswirkungen auf Ihr gesamtes Arbeits­leben im Betrieb - und möglicher­weise sogar darüber hinaus.

Die vorgesehene Verwendung, das dafür bezahlte Arbeits­entgelt sowie die Einstufung in das kollektiv­vertragliche Lohn- oder Gehalts­schema sind zwingender Inhalt eines Arbeits­vertrages beziehungs­weise Dienst­zettels. Achten Sie bei der Vertrags­unter­zeichnung unbedingt darauf, dass diese Punkte den unter Umständen mündlich mit dem Arbeitgeber ausge­handelten Vereinbarungen entsprechen und richtig eingetragen sind. 

Was gilt bei Minijob ohne Arbeitsvertrag?

Immer wieder stellen Minijobber und selbst Unternehmer sich die Frage, ob ein Arbeitsvertrag im Falle eines Minijobs Pflicht ist. Dies kann man eindeutig bejahen. Allerdings muss kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, denn wirksame Verträge können ebenfalls mündlich zustande kommen. Allerdings sieht der Gesetzgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag nach spätestens einem Monat nach Arbeitsantritt vor. Auf diese Art und Weise sollen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichgestellt werden. Minijobbern wird somit von Gesetzes wegen ebenso Rechtssicherheit zugesprochen. Für beide Seiten bedeutet ein solches Dokument Sicherheit, schließlich haben sie einen Vertrag in der Hand, der das betreffende Arbeitsverhältnis regelt. Unabhängig davon, dass ein Arbeitsvertrag Pflicht ist, macht dieser folglich auch bei Vorliegen eines sogenannten Minijobs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sinn.

Wenn es um einen Minijob geht, nehmen viele Menschen die Rechtslage vielleicht nicht ganz so ernst wie bei einem klassischen Vollzeitjob. Dies kann sich später aber rächen, weshalb man einerseits großen Wert auf einen Arbeitsvertrag legen und andererseits dessen Gestaltung besondere Aufmerksamkeit schenken sollte. Die meisten Minijobber dürften jedoch juristische Laien sein und wissen als solche nicht genau, was im Minijob-Vertrag stehen sollte. Hier kann es helfen, sich eingehend beraten zu lassen oder zumindest den einen oder anderen Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte zu studieren. Mindestens die folgenden Punkte müssen demnach vertraglich festgehalten werden:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Arbeitsort
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Arbeitsbeginn
  • Dauer der Beschäftigung im Falle einer Befristung
  • kurze Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Vergütung
  • Kündigungsfristen

Auf diese Art und Weise regelt der Arbeitsvertrag die Rahmenbedingungen der geringfügigen Beschäftigung. Potentielle Minijobber sollten einen solchen Vertrag natürlich nicht leichtfertigt unterschreiben, sondern genau durchlesen, um festzustellen, ob alle essentiellen Informationen und keine mitunter überrumpelnden Klauseln enthalten sind. Auch wenn es sich lediglich um einen Minijob handelt, darf man den Arbeitsvertrag nicht auf die leichte Schulter nehmen.