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Warum will die Bank die Steuer-ID?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Warum will die Bank die Steuer-ID?
  2. Kann man ohne Steuer-ID Bankkonto eröffnen?
  3. Sollte man seine Steuer-ID herausgeben?
  4. Was passiert wenn ich keine Steuer-ID habe?
  5. Kann das Finanzamt auf mein Bankkonto zugreifen?
  6. Kann ich meine Steuer-ID weitergeben?
  7. Kann man Konto eröffnen Ohne Anmeldung?
  8. Wem darf ich meine Steueridentifikationsnummer geben?
  9. Kann jemand etwas mit meiner Steuer-ID anfangen?
  10. Wer darf meine Steuer-ID erfragen?
  11. Hat jeder automatisch eine Steuer-ID?
  12. Was meldet die Bank an das Finanzamt?
  13. Werden Kontobewegungen überwacht?
  14. Welche Dokumente brauche ich um ein Konto zu eröffnen?

Warum will die Bank die Steuer-ID?

Der Gesetzgeber hat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) verabschiedet.

Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher („Panama Papers“) künftig wirksamer erkannt werden können.

Kann man ohne Steuer-ID Bankkonto eröffnen?

Häufige Fragen zum Kinderkonto – 1 Was ist ein Kinderkonto? Ein Kinderkonto ist ein Girokonto, das sich speziell an Kinder richtet. Viele Banken und Sparkassen bieten das Konto für junge Kundinnen und Kunden kostenlos an. Eltern können das Girokonto häufig bereits ab der Geburt Ihres Kindes einrichten lassen und darauf Geldbeträge einzahlen.2 Wer kann ein Kinderkonto eröffnen? Ein Kinderkonto können Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eröffnen.

  • Möchten Minderjährige selbst ein Konto eröffnen, brauchen Sie dafür die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Ohne diese Zustimmung können Jugendliche in der Regel mit 18 Jahren ein eigenes Konto eröffnen.
  • Denn erst mit der Volljährigkeit erreichen sie die volle Geschäftsfähigkeit.3 Wie eröffne ich ein Kinderkonto? Eltern können bei Banken und Sparkassen jederzeit für ihre Kinder ein spezielles Kinderkonto eröffnen – häufig sogar kostenlos.

Benötigt werden dafür in der Regel der unterschriebene Antrag zur Kontoeröffnung, der von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Ebenso erforderlich sind Nachweise zu Identität und Wohnort – beispielsweise durch Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Wohnortsnachweis, Steueridentifikationsnummern.4 Was kostet ein Kinderkonto? Viele Kreditinstitute wie die Sparkassen bieten ein kostenloses Kinderkonto an.

Sollte man seine Steuer-ID herausgeben?

  • Jeder Steuerpflichtige erhält die Steueridentifikationsnummer automatisch per Post.
  • Parallel zur Steueridentifikationsnummer gibt es derzeit noch die Steuernummer sowie die eTIN. Auf lange Sicht wird die Steuer-ID die beiden anderen Konstrukte ablösen.
  • Die Steuer-ID brauchen Sie nicht nur für die Einkommensteuererklärung, sondern u.a. auch für die Beantragung von Kindergeld oder die Eröffnung eines Bankkontos.
  • Die Steuer-ID sowie die dazu gespeicherten personenbezogenen Informationen werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen gelöscht.

Können Sie sich noch an den ersten Brief erinnern, den Sie in Ihrem Leben erhalten haben? Für alle, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass der Brief den Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) trägt. Zu den Aufgaben der dem Finanzministerium unterstellten Bundesbehörde gehört unter anderem die Vergabe von Steueridentifikationsnummern, verkürzt auch Steuer-ID genannt. Die individuellen Nummern wurden im Jahr 2007 eingeführt und ab Anfang 2008 allen Steuerpflichtigen per Brief mitgeteilt.

Jede natürliche Person, die seither neu in die Steuerpflicht fällt – also in Deutschland geboren wird oder dort erstmals der Meldepflicht nachkommt – findet ihre persönliche Steueridentifikationsnummer in der Regel innerhalb von drei Monaten in ihrem Briefkasten. Die Daten für die Erstellung und den Versand der Briefe erhält das BZSt von den Einwohnermeldeämtern.

Dass die Steuer-IDs im Zeitalter der Digitalisierung übrigens immer noch auf dem Postweg verschickt werden, hat datenschutzrechtliche Gründe.

Was passiert wenn ich keine Steuer-ID habe?

ID steht für Identifikationsnummer. Elf Ziffern, die seit 2008 jede/n Deutsche/n ein Leben lang begleiten. Sie ist unveränderlich, eindeutig und dauerhaft. Die Steueridentifikationsnummer hilft vor allem den Finanzbehörden, die mit dieser Zahlenkolonne arbeiten. Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten wie z. B. Ihren vollständigen Namen, Tag und Ort Ihrer Geburt und Ihre aktuelle Anschrift.

Durch die Steueridentifikationsnummer arbeiten seit 2008 Banken, die Familienkassen und die Finanzbehörden enger zusammen. Steuerhinterzieher/innen kann der Fiskus so schneller ausfindig machen. Seit 2011 müssen Sie zudem als Bankkunde bzw. Baknkundin immer auch Ihre Steuer-ID angeben, wenn Sie beispielsweise einen Freistellungsauftrag stellen. So lassen sich Kapitalerträge wie Zinsen einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Sparerpauschbetrag überschritten ist. Und seit 2016 müssen Sie Ihre und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes beim Antrag auf Kindergeld angeben. Hintergrund: So möchte die Familienkasse Doppelzahlungen vermeiden.

Es kann aber auch sein, dass Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit nach Ihrer Steuer-ID fragt. Denn sie alle nutzen die Identifikationsnummer, um den Finanzbehörden steuerlich wichtige Informationen zu übermitteln.

Kann das Finanzamt auf mein Bankkonto zugreifen?

Das Märchen vom Bankgeheimnis weicht immer mehr der Befürchtung des gläsernen Bankkunden. Fakt ist, dass Kreditinstitute in Deutschland sich zivilrechtlich verpflichten, kundenbezogene Daten nicht an Dritte herauszugeben. Dessen ungeachtet müssen Banken in manchen Fällen den Ermittlungsbehörden jedoch Kontodaten ihrer Kunden mitteilen.

Ist ein Bankkunde Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren, so darf die Ermittlungsbehörde Auskünfte über kundenbezogene Kontoinformationen von dem Kreditinstitut verlangen. Die Herausgabe der Kundendaten kann durch die Bank nicht verweigert werden. Sie ist verpflichtet, Auskünfte zu geben.

Kann ich meine Steuer-ID weitergeben?

Kapitalgesellschaften erhalten als Steuerschuldner eine eigene Steuernummer. Diese kann beispielsweise auf Rechnungen aufgedruckt sein, die die Kapitalgesellschaft ausstellt. Alternativ kann auf den Rechnungen aber auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.) abgedruckt werden, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) der Kapitalgesellschaft ausgestellt hat. Für den Unternehmer „sicherer“ scheint dabei die UST-IdNr. Denn fremde Dritte können mit der UST-IdNr. „weniger“ anfangen als mit der Steuernummer. Mit Letzterer können Dritte beispielsweise telefonische Auskünfte beim Finanzamt erhalten und so ggf. an unerwünschte Informationen gelangen.

Nichts zu suchen hat die Steuernummer beispielsweise im Internet-Impressum. Das Telemediengesetz verlangt lediglich die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – sofern eine solche vom BZSt vergeben worden ist. Ebenfalls keine Angabe der Steuernummer muss auf dem Briefkopf einer GmbH erfolgen. Das GmbH-Gesetz (§ 35a) verlangt lediglich die Angabe der Rechtsform, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer, nicht die Steuernummer und auch nicht die UST-IdNr.

Kann man Konto eröffnen Ohne Anmeldung?

EU-weit steht jeder Person ein Basiskonto zu, mit dem sie am digitalen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Dazu sind folgende Unterlagen vonnöten:²

  • Ein gültiger Identitätsnachweis, etwa der Pass
  • Eine Anschrift für die Post
  • Ankunftsnachweise gemäß § 63a Asylgesetz
  • Duldungsbescheinigungen nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes

Während die Anforderungen bei einem Basiskonto klar geregelt sind, ist es bei einem regulären Konto eher vage. Hier obliegt es jedem einzelnen Kreditinstitut selbst festzulegen, welche Unterlagen für die Kontoeröffnung vorzulegen sind.

Ohne festen Wohnsitz in Deutschland und ohne deutschen Pass kommt normalerweise nur ein Basiskonto infrage. Für Nicht-EU-Ausländer lässt sich dies eröffnen, wenn die oben genannten Dokumente vorliegen.

Als EU-Bürger, der rechtmäßig in einem anderen EU-Land wohnt, kannst du ebenfalls ein Basiskonto eröffnen. ⁴ Dann genügt häufig die Vorlage deines Passes oder Ausweises sowie ein Schriftstück, dass den Wohnort im anderen EU-Land bestätigt.

In jedem Fall musst du nachweisen, dass du entweder rechtmäßig in der EU bist oder einen Wohnsitz in einem anderen EU-Land hast. Als Besucher wird es also schwer.

Wem darf ich meine Steueridentifikationsnummer geben?

Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.

Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitteilen.

Kann jemand etwas mit meiner Steuer-ID anfangen?

Wenn Du Deine Steuererklärung machst oder beim neuen Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, solltest Du Deine steuerliche Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID oder IdNr.) zur Hand haben. Sie ist Deine persönliche und unveränderliche Identifikationsnummer für alle Steuerzwecke. Jede natürliche Person, die in Deutschland gemeldet (oder hier steuerpflichtig) ist, bekommt automatisch eine eigene, 11-stellige Steuer-ID, die das ganze Leben lang gültig ist. Vergeben wird sie vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) – oft ist das die erste Post, die ein Baby nach der Geburt bekommt. Sie gilt sogar noch 20 Jahre über den Tod hinaus. Deine Steuer-ID ändert sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat. Diese Angaben und Informationen speichert das BZSt zusammen mit Deiner Identifikationsnummer:

  • Vor- und Nachname
  • frühere Namen
  • gegenwärtige Anschrift
  • akademische Grade
  • Ordensname/Künstlername
  • Geburtstag und -ort
  • Geschlecht
  • zuständige Finanzbehörden
  • Todestag

Die Steueridentifikationsnummer wurde 2007 im Rahmen der eGovernment-Strategie der Bundesregierung eingeführt und soll langfristig die alten Steuernummern der lokalen Finanzämter ersetzen. Mit der Nummer wirst Du eindeutig identifiziert und Deinen steuerlich relevanten Daten zugeordnet. Das soll die Kommunikation zwischen Dir und dem Fiskus vereinfachen - und auch die der Behörden untereinander (z. B. Finanzämter, Familien- und Rentenkasse).

Wer darf meine Steuer-ID erfragen?

Jeder deutsche Bürger besitzt eine persönliche Identifikationsnummer, die Steuer-ID. Doch warum eigentlich? Was bringt die ID genau?

Es gibt im Leben wenige Konstanten – eine davon ist die persönliche Steueridentifikationsnummer, auch vereinfacht Steuer-ID genannt. Jeder Bundesbürger hat eine solche Nummer, sie dient dem Abgleich von Steuerdaten zwischen Behörden.

Hat jeder automatisch eine Steuer-ID?

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine 11-stellige Nummer. Jede Person, die in Deutschland gemeldet ist, besitzt diese Nummer. Sie ist unveränderbar, einmalig und dauerhaft.

Wenn du in Deutschland gemeldet bist, erhältst du die ID automatisch per Post. Bei Neugeborenen ist es häufig der erste Brief, den der*die neue Erdenbewohner*in erhält. Diese Mitteilung solltest du gut aufbewahren.

Deine steuerliche Identifikationsnummer findest du außerdem auf deinem Einkommenssteuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber.

Was meldet die Bank an das Finanzamt?

Seit dem 1.4.2005 haben die Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, online auf Ihre Konten- bzw. Depotstammdaten zuzugreifen, sofern das für die Steuerveranlagung erforderlich ist (§ 93b AO). Über den Kontenabruf erfährt das Finanzamt, bei welchen Kreditinstituten Sie Konten und Wertpapierdepots unterhalten, und kann dann die Konto- und Depotnummer, das Datum der Eröffnung und Auflösung des Kontos und Wertpapierdepots sowie Name und Geburtsdatum des Inhabers und sonstiger Verfügungsberechtigter in Erfahrung bringen. Auch Kontendaten vor dem 1.4.2005 können bis 2002 zurückverfolgt werden.

Hat das Finanzamt durch den Kontenabruf bisher unbekannte Konten und Depots von Ihnen ausfindig gemacht, will es von Ihnen Einzelheiten dazu wissen. Können oder wollen Sie diese Auskünfte nicht in dem gewünschten Umfang geben, hat das Finanzamt die Möglichkeit, an das entsprechende Kreditinstitut ein Einzelauskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO zu richten. Damit können dann auch Kontostände und Kontenbewegungen abgefragt werden.

Auch andere Behörden können Kontenanfragen an die Finanzbehörden richten, nämlich die Agenturen für Arbeit, Familienkassen, Wohnungsämter, BAföG-Ämter, Sozialämter, Gerichtsvollzieher usw.

Werden Kontobewegungen überwacht?

Automatisch und ohne Kenntnis der Bank kann das Finanzamt zunächst nur Basisdaten von Konten und Depots erfragen, die ab 1. April 2003 eröffnet oder aufgelöst wurden: Das sind lediglich Name, Geburtsdatum, Adresse, Verfügungsberechtigte, Kontonummer, Tag der Eröffnung beziehungsweise Auflösung.

Damit an sich könnten die Beamten noch nicht viel anfangen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung geht aber mehr: Dann können sie auch Kontostände und Kontobewegungen einsehen. Und so ein Verdacht ist leicht konstruiert – zum Beispiel wenn jemand viele verschiedene Bankkonten hat oder seine Steuerschulden stunden lässt.

Fragt das Amt in solchen Fällen den Steuerzahler selbst und er hüllt sich einfach in Schweigen oder kann Unstimmigkeiten nicht schlüssig erklären, ist das schon fast eine Einladung: Dann dürfen die Prüfer sich die Auskünfte direkt bei der Bank oder Sparkasse holen. Meist geht das sogar zehn Jahre rückwirkend, denn so lange müssen Kreditinstitute die Daten ihrer Kunden archivieren.

Welche Dokumente brauche ich um ein Konto zu eröffnen?

Bis auf ein paar feste Ausnahmen, ist es nicht offiziell geregelt, welche Bedingungen Sie zur Eröffnung eines Girokontos erfüllen müssen. Allerdings stellen die meisten Banken Bedingungen:

  • Minderjährige können ein Konto auf eigenen Namen eröffnen, brauchen dafür allerdings die Zustimmung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.
  • Volljährige können unter Beachtung untenstehender Kriterien jederzeit ein Konto eröffnen.
  • Ein regelmäßiges Einkommen
  • Ein fester Wohnsitz in Deutschland (für ein Basiskonto entfällt diese Voraussetzung)
  • Keine negativen SCHUFA-Einträge