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Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?
  2. Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?
  3. Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?
  4. Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?
  5. Wer zahlt Arbeitsausfall bei Glatteis?
  6. Wie lange darf der Lohn zu spät kommen?
  7. Wer zahlt bei schlecht Wetter?
  8. Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?
  9. Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?
  10. Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?
  11. Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?
  12. Wie lange darf man im Winterdienst arbeiten?
  13. Wer ist für die Schneeräumung zuständig?
  14. Was darf der Chef was nicht?

Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Sollten Sie es witterungsbedingt nicht pünktlich zur Arbeit schaffen, haben Sie als Arbeitnehmer für die gefehlte Zeit keinen Anspruch auf Bezahlung. Der Arbeitgeber kann Ihr Gehalt entsprechend kürzen. Denn es gilt das Prinzip: "Ohne Arbeit kein Lohn“, selbst wenn Ihre Arbeitsverhinderung unverschuldet war. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber über ungeplante Abwesenheiten unverzüglich informieren, um keine Abmahnung wegen zu spät kommen zu riskieren.

Grundsätzlich müssen Sie trotz des Wegerisikos als Arbeitnehmer Verspätungen nicht nacharbeiten. Falls Ihr Arbeitgeber ein Überstundenkonto führt, werden Minuszeiten verbucht. Ansonsten besteht eventuell die Möglichkeit, Fehlstunden nachzuholen. Ihr Arbeitgeber darf Sie aber nicht zwingen, Verspätungen am selben Tag auszugleichen. Denn manches duldet keinen Aufschub – wie das Abholen von Kindern von der Schule oder Kita.

Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?

Sitzt du im Schnee fest, weil du vielleicht in einer ländlichen Gegend wohnst oder hier bis Montag das Wochenende verbracht hast, so können komplettes Fernbleiben von deiner Arbeit oder deutliche Verspätungen Auswirkungen auf dein Gehalt haben. Es sei denn, du kannst die ausgefallenen Stunden vielleicht nachholen oder durch Überstunden abbauen – sofern dein Arbeitgeber dir ein Überstundenkonto für deine Arbeit eingerichtet hat.

Erscheinst du wegen Schnees deutlich später zur Arbeit, darf dein Arbeitgeber dich nicht zwingen, diese Stunden abends nach der eigentlichen Arbeit nachzuholen. Denn wenn du beispielsweise dein Kind nach der regulären Arbeitszeit abholen musst, kannst du natürlich auch nicht einfach länger bleiben. Sprich dich am besten mit deinem Arbeitgeber ab, wie und wann du die Arbeit nachholen kannst.

Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?

Denn ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es derzeit nicht. Ob und in welchem Umfang Homeoffice erlaubt ist, kann in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn allerdings keine Vereinbarung vorliegt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer Rücksprache mit ihren Vorgesetzten halten. Und diese müssen nicht unbedingt zustimmen.

Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?

Berlin, 13. Januar 2021 – Für die nächsten Tage ist Kälte, Schnee und Glatteis vorhergesagt. Und trotz Pandemie müssen noch zahlreiche Menschen das Haus verlassen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Grundsätzlich gilt, dass es Sache der Beschäftigten ist, wie sie zur Arbeit kommen. Ihrem Arbeitgeber, ihrer Arbeitgeberin schulden sie pünktliches Erscheinen.

Wenn Beschäftigte aufgrund der Witterung zu spät zur Arbeit erscheinen, haben sie für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet haben, auch keinen Anspruch auf Lohn. Es gilt das allgemeine Prinzip: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Sie müssen die ausgefallenen Stunden grundsätzlich auch nicht nachholen.  

Wer zahlt Arbeitsausfall bei Glatteis?

Glatteis zählt laut NRW-Schulministerium zu "Unwetter-Ereignissen". Eltern können bei glatten Straßen entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist. "Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren", heißt es vom Ministerium.

Ebenso kann das Schulministerium oder die jeweilige Bezirksregierung die Entscheidung treffen, dass bei Glätte kein Unterricht in Präsenz stattfinden soll. In Düsseldorf blieben am Montag Schulen und Kitas geschlossen, wie die Stadt mitteilte. Für eine Notfallbetreuung sei gesorgt. Auch in Waldbröl, Morsbach und Ruppichteroth im Bergischen Land fiel der Unterricht aus. Die Gemeinde Marienmünster im Kreis Höxter hatte die Eltern darüber informiert, dass Distanzunterricht stattfinde.

Wie lange darf der Lohn zu spät kommen?

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Wer zahlt bei schlecht Wetter?

Alljährlich ab Herbst werden nicht nur die Tage zusehends kürzer, sondern das Wetter auch von Tag zu Tag kälter und schlechter. Doch rechtlich gesehen beginnt die Schlechtwetterzeit für Baustellen nicht mit dem ersten herabfallenden Laub.

Die offizielle Schlechtwetterzeit ist vom 01.12. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres. Ist in diesen Monaten aufgrund der Wetterlage an Arbeit nicht zu denken, kann Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Wichtig im Zusammenhang mit dem Saison-Kurzarbeitergeld ist auch die Winterbeschäftigungsumlage, die von der SOKA-Bau im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von allen Akteuren auf dem Bau eingezogen wird.

Nun ist aber jedem klar, dass sich das Wetter nur selten an offizielle Kalendertage hält und auch außerhalb der Saison seine Kapriolen schlägt. Es stellt sich also die Frage, wie genau Schlechtwetter auf dem Bau eigentlich definiert ist.

Achtung! Rechtlich gesehen gibt es den Begriff „Schlechtwetterausfall“ gar nicht mehr. Konnte man früher seine Mitarbeiter bereits ab November aufgrund der Witterung nach Hause schicken, ist dies seit der Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes nicht mehr möglich.

Kommt es beispielsweise noch im Mai oder bereits im November zu extremen Wetterverhältnissen (zum Beispiel starker Schneefall), stehen Unternehmen, die auf einer Baustelle tätig sind, Ausgleichszahlungen für diese Tage über den Bauzuschlag zu.

Doch auch in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März kommt es stark auf den Einzelfall an, ob das Saison-Kurzarbeitergeld genehmigt wird oder nicht. Kann mit Maßnahmen (wie zum Beispiel einem Wärmezelt, bessere Beleuchtung, etc.) gefahrlos weitergearbeitet werden und ist es schlichtweg nur sehr kalt, ist das rechtlich noch kein Grund für einen Baustellenstopp.

Hier wird stets eine Einzelfallprüfung und vor allem eine regionale Prüfung von Nöten sein. Natürlich ist dabei entscheidend, wo die Baustelle liegt und nicht vom Unternehmenssitz abhängig.

Ein Fall, bei dem ein Baustellenstopp gerechtfertigt ist, wäre zum Beispiel sehr hoher Schneefall (Neuschnee morgens um 7.00 Uhr mehr als 20 cm) oder aber auch ein sehr tiefer Bodenfrost, sodass ein Arbeiten technisch nicht möglich ist. Auch wenn bei einem Sturm (Windstärke > 8) Gefahr für Leib und Leben besteht, ist dies ein Entschädigungsgrund wegen Schlechtwetter.

Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer zum Räumen verpflichtet. "Der Eigentümer kann diese Pflicht aber abwälzen – auf Drittanbieter oder auch auf Mieter", sagt Rechtsanwalt Michael Forster. Hat der Eigentümer seine Pflicht auf den Mieter übertragen, ist das im Mietvertrag geregelt.

"Grundsätzlich muss ich den Weg zur Haustüre und zum Briefkasten räumen. Dazu kommt der Gehweg vor dem Grundstück", sagt Rechtsanwalt Forster. Der Gehweg ist zwar eigentlich Eigentum der Kommune, die nutzt aber in den meisten Fällen die Möglichkeit, ihre Pflicht auf die Hauseigentümer abzuwälzen. Im Zweifelsfall können Sie hier noch einmal nachfragen. Nicht räumen und sich mit einem Schild mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" absichern, funktioniert nicht - denn das entbindet Sie im Zweifelsfall nicht von Ihrer Pflicht.

Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?

Denn ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es derzeit nicht. Ob und in welchem Umfang Homeoffice erlaubt ist, kann in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn allerdings keine Vereinbarung vorliegt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer Rücksprache mit ihren Vorgesetzten halten. Und diese müssen nicht unbedingt zustimmen.

Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?

Können Sie nicht zur Arbeit gehen, melden Sie dies normalerweise Ihrem Vorgesetzten. Manchmal gibt es jedoch auch Situationen, in denen Mitarbeiter einfach nicht mehr auf der Arbeit erscheinen - ohne Attest und ohne weitere Information. Wir erklären Ihnen die Konsequenzen, mit denen Sie bei unentschuldigtem Fehlen auf der Arbeit rechnen müssen.

  • Melden Sie sich nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart bis zu einer bestimmten Uhrzeit beim Arbeitgeber krank, gilt Ihr Nichterscheinen am Arbeitsplatz als unentschuldigtes Fehlen.
  • Wenn Sie nicht zu Arbeit erscheinen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Vorgesetzter zunächst versucht, Sie telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, um den Grund für Ihr Fehlen herauszufinden.
  • Der Arbeitgeber hat das Recht, Sie schriftlich abzumahnen. In dieser Abmahnung hält der Vorgesetzte konkret fest, wann Sie nicht zur Arbeit erschienen sind und deutet ebenfalls an, welche weiteren Konsequenzen dies mit sich bringt.
  • Erscheinen Sie über einen längeren Zeitraum oder wiederholt nicht bei der Arbeit, kann Ihr Chef Sie nach dieser schriftlichen Abmahnung fristlos kündigen. Das bedeutet, Sie werden ohne eine übliche Kündigungsfrist, wie im Arbeitsvertrag festgehalten, gekündigt.
  • Hat der Arbeitgeber durch Ihr unentschuldigtes Fehlen einen Schaden erlitten, kann er diesen einklagen. Da Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages für das Erbringen einer bestimmten Leistung verantwortlich sind, verletzen Sie diese Pflicht, wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen.

Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?

Können Sie nicht zur Arbeit gehen, melden Sie dies normalerweise Ihrem Vorgesetzten. Manchmal gibt es jedoch auch Situationen, in denen Mitarbeiter einfach nicht mehr auf der Arbeit erscheinen - ohne Attest und ohne weitere Information. Wir erklären Ihnen die Konsequenzen, mit denen Sie bei unentschuldigtem Fehlen auf der Arbeit rechnen müssen.

  • Melden Sie sich nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart bis zu einer bestimmten Uhrzeit beim Arbeitgeber krank, gilt Ihr Nichterscheinen am Arbeitsplatz als unentschuldigtes Fehlen.
  • Wenn Sie nicht zu Arbeit erscheinen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Vorgesetzter zunächst versucht, Sie telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, um den Grund für Ihr Fehlen herauszufinden.
  • Der Arbeitgeber hat das Recht, Sie schriftlich abzumahnen. In dieser Abmahnung hält der Vorgesetzte konkret fest, wann Sie nicht zur Arbeit erschienen sind und deutet ebenfalls an, welche weiteren Konsequenzen dies mit sich bringt.
  • Erscheinen Sie über einen längeren Zeitraum oder wiederholt nicht bei der Arbeit, kann Ihr Chef Sie nach dieser schriftlichen Abmahnung fristlos kündigen. Das bedeutet, Sie werden ohne eine übliche Kündigungsfrist, wie im Arbeitsvertrag festgehalten, gekündigt.
  • Hat der Arbeitgeber durch Ihr unentschuldigtes Fehlen einen Schaden erlitten, kann er diesen einklagen. Da Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages für das Erbringen einer bestimmten Leistung verantwortlich sind, verletzen Sie diese Pflicht, wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen.

Wie lange darf man im Winterdienst arbeiten?

Können Sie nicht zur Arbeit gehen, melden Sie dies normalerweise Ihrem Vorgesetzten. Manchmal gibt es jedoch auch Situationen, in denen Mitarbeiter einfach nicht mehr auf der Arbeit erscheinen - ohne Attest und ohne weitere Information. Wir erklären Ihnen die Konsequenzen, mit denen Sie bei unentschuldigtem Fehlen auf der Arbeit rechnen müssen.

  • Melden Sie sich nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart bis zu einer bestimmten Uhrzeit beim Arbeitgeber krank, gilt Ihr Nichterscheinen am Arbeitsplatz als unentschuldigtes Fehlen.
  • Wenn Sie nicht zu Arbeit erscheinen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Vorgesetzter zunächst versucht, Sie telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, um den Grund für Ihr Fehlen herauszufinden.
  • Der Arbeitgeber hat das Recht, Sie schriftlich abzumahnen. In dieser Abmahnung hält der Vorgesetzte konkret fest, wann Sie nicht zur Arbeit erschienen sind und deutet ebenfalls an, welche weiteren Konsequenzen dies mit sich bringt.
  • Erscheinen Sie über einen längeren Zeitraum oder wiederholt nicht bei der Arbeit, kann Ihr Chef Sie nach dieser schriftlichen Abmahnung fristlos kündigen. Das bedeutet, Sie werden ohne eine übliche Kündigungsfrist, wie im Arbeitsvertrag festgehalten, gekündigt.
  • Hat der Arbeitgeber durch Ihr unentschuldigtes Fehlen einen Schaden erlitten, kann er diesen einklagen. Da Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages für das Erbringen einer bestimmten Leistung verantwortlich sind, verletzen Sie diese Pflicht, wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen.

Wer ist für die Schneeräumung zuständig?

Vermieter*innen sind dafür zuständig, ihre Liegenschaft so zu unterhalten, dass keine Gefahr besteht, wenn sie gemäss der Bestimmung genutzt wird. Das heisst, dass Vermieter*innen auch für die Schneeräumung verantwortlich sind, damit es zu keinen Unfällen durch Schnee auf Gehwegen oder durch Dachlawinen kommt.

Was darf der Chef was nicht?

Wenn Ihr Chef von Ihnen verlangt, dass Sie „unter der Hand“ Aufgaben erfüllen, ist das illegal. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie Dienstleistungen für Ihren Vorgesetzten erbringen. Arbeiten Sie beispielsweise in einem Handwerksbetrieb, ist durchaus möglich, dass Ihr Vorgesetzter Sie auch in seinem privaten Haushalt einsetzt. Das gilt aber nur dann, wenn Sie Ihre Leistung so erfüllen wie sonst auch – nämlich ganz offiziell und mit einer Rechnung.

Wenn Sie gerne Fallschirm springen oder Apnoe tauchen, birgt das Risiken. Auch einige andere Sportarten gelten als tendenziell gefährlich, weil es dabei immer wieder zu Verletzungen kommt, durch die Mitarbeiter wochenlang ausfallen. Ihr Vorgesetzter darf Ihnen Ihr Hobby deshalb aber nicht verbieten: Der Sport zählt zu Ihrem Privatleben.

Treiben Sie aber einen riskanten Sport und fallen dann durch einen Sportunfall länger aus, dann darf Ihr Chef Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die sechswöchige Lohnfortzahlung streichen, die es sonst im Krankheitsfall gibt.