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Was ist Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers?
  2. Wie sieht eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung aus?
  3. Ist Wohnungsgeberbestätigung gleich Mietbescheinigung?
  4. Was ist eine Einzugsbestätigung?
  5. Wer muss sich um die Wohnungsgeberbestätigung kümmern?
  6. Was passiert mit der Wohnungsgeberbestätigung?
  7. Ist der Vermieter verpflichtet eine Vermieterbescheinigung auszustellen?
  8. Ist der Vermieter verpflichtet eine Mietbescheinigung auszufüllen?
  9. Ist eine Vermieterbescheinigung Pflicht?
  10. Wer füllt die Vermieterbescheinigung aus?
  11. Ist eine Wohnungsgeberbestätigung der Mietvertrag?
  12. Kann Vermieter Wohnungsgeberbestätigung verweigern?
  13. Wird ein Vermieter über eine Anmeldung informiert?
  14. Ist Wohnungsgeber der Vermieter?

Was ist Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers?

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)

    Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.

Wie sieht eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung aus?

Mit der Wohnungsgeberbestätigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt, bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Die Bestätigung müssen Mieter beim Ummelden ihres Wohnsitzes dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Kostenloser PDF-Vordruck & alle Infos auf dieser Seite!

Ziel der Wohnungsgeberbestätigung ist es, Scheinanmeldungen an einer Adresse zu verhindern, indem sie auch den Vermieter mit in die Pflicht nimmt (§19 Bundesmeldegesetz (BMG)). Stellt er falsche oder gar keine Bescheinigungen aus, drohen ihm empfindliche Strafen (siehe Punkt 6). Die Wohnungsgeberbescheinigung war 2002 abgeschafft und 2015 wieder eingeführt worden. Hintergrund der Wiedereinführung ist, dass manche Bürger durch das Anmelden an einer bestimmten Adresse, an der sie aber tatsächlich gar nicht leben, gewisse Vorteile erzielen wollen. So kam es beispielsweise immer wieder vor, dass Eltern, die für ihr Kind eine bessere Schule ausgesucht hatten als die, in deren Einzugsbereich ihr Wohnort liegt, auf Scheinanmeldungen zurückgriffen. Auch wurden falsche Adresse etwa für Kreditkartenbetrug genutzt. Wenn eine Vermieterbestätigung erforderlich ist, fallen derartige Handlungen nicht mehr so leicht.

Ist Wohnungsgeberbestätigung gleich Mietbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss bei einem Wohnungswechsel innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden. Das entspricht der Frist, die Ihnen auch für Ihre Anmeldung am neuen Wohnort zur Verfügung steht. Entsprechend reichen Sie die Bescheinigung normalerweise direkt bei der Anmeldung mit ein.

Das Dokument direkt mitzunehmen, hat gleich zwei Vorteile: Sie sparen sich einen extra Behördengang und stellen sicher, dass Ihre Anmeldung auch wirklich durchgeführt wird. Denn das Ummelden Ihres Wohnsitzes ist ohne Wohnungsgeberbestätigung in der Regel nicht möglich.

Zum Ummelden den Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung mitzunehmen, ist übrigens laut Meldegesetz keine Alternative. Denn: Er enthält nicht alle wichtigen Daten.

Was ist eine Einzugsbestätigung?

Vor einigen Jahren mussten Vermieter ihre Mieter noch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt allerdings nicht mehr. Mieter müssen sich nun selbst anmelden.

Der Vermieter erfüllt seine Pflicht, wenn er seinen Mietern innerhalb von 14 Tagen nach Einzug eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung gibt. Umgangssprachlich wird dieses Dokument oft Vermieterbescheinigung oder auch Einzugsbestätigung genannt.

Wer muss sich um die Wohnungsgeberbestätigung kümmern?

Im November 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt. Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst und helfen Dir so, Deiner Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen.

Im November 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt. Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst und helfen Dir so, Deiner Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen.

Was passiert mit der Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Vermieterbescheinigung – auch unter den Namen Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbestätigung bekannt – ist eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter darüber, dass der Mieter in eine Wohnung ein- oder ausgezogen ist.

Gem. § 19 Abs. 1 BMG darf die Vermieterbestätigung von dem Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person bestätigt werden. Eine anderweitige Bestätigung durch eine andere Person ist nicht gestattet.

Die Vermieterbescheinigung ist keine Neuheit. Es gab sie bereits bis zum Jahr 2000 bis sie dann wieder abgeschafft wurde. Durch die Abschaffung war es Personen möglich ohne jeglichen Nachweis darüber, ob sie tatsächlich irgendwo wohnhaft waren oder nicht, sich ab- und anzumelden.

Die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung hat den Grund, dass das Ab- und Anmelden von Personen – ganz besonders von Kriminellen durch die Vorlage der Vermieterbescheinigung beim Einwohnermeldeamt kontrolliert werden kann und ein vorgetäuschtes, unwahres Umziehen dadurch verhindert werden soll.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Vermieterbescheinigung auszustellen?

Mietnomaden oder Messies – sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Klar, dass der sich bei einer Neuvermietung davor schützen will. Einkommensnachweise und Selbstauskunft des neuen Mieters sind dafür bewährte Mittel.

Gerade bei der Selbstauskunft kann aber leicht geschummelt werden. Darum verlangen viele Vermieter die Vorvermieterbescheinigung. Wie der Name schon sagt: Ausgestellt wird sie vom Vorvermieter des Wohnungsinteressenten. Sie soll Auskunft über die Mieterqualitäten des Wohnungssuchenden geben.

Die Idee dahinter: Da die Informationen von einem Dritten stammen, sind sie in der Regel objektiv. Damit sollen sie auch aussagekräftiger sein.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Mietbescheinigung auszufüllen?

Seit kurzen haben Vermieter die Verpflichtung, ihren Mietern eine Mietbescheinigung auszustellen. In der Beratung erleben wir sehr oft, dass vielen Vermietern dies noch nicht bekannt ist, insbesondere, dass seit November 2015 dem Mieter bei Einzug oder Auszug aus der Wohnung eine sog. Vermieterbescheinigung auszustellen ist. Welche Rechte und Pflichten der Mieter bzw. Vermieter diesbezüglich hat, wollen wir hier kurz erläutern.

1. Welchen Zweck hat die Vermieterbescheinigung?

Ist eine Vermieterbescheinigung Pflicht?

Es ist sicherlich jedermann bekannt, wie stressig Umzüge sein können. Sie enden für gewöhnlich nicht mit dem einfachen Aus- und Einzug. Vielmehr müssen auch Kisten ausgeräumt, die Wohnung eingerichtet, Strom- und Gasanbieter mit der Versorgung beauftragt und der Internet- und Telefonanschluss mitgenommen oder neu eingerichtet werden. Aber auch damit ist ein Umzug nicht vollends erledigt. Es steht nämlich zumindest noch der Gang zum Einwohnermeldeamt an, um die Anmeldung in der neuen Wohnung vorzunehmen. Um sich anmelden zu können, wird die Behörde in vielen Fällen nach einer Vermieterbescheinigung fragen. Ist diese jedoch tatsächlich zwingend erforderlich?

Aktuelle Rechtslage

Wer füllt die Vermieterbescheinigung aus?

Vielen dürfte es noch nicht bekannt sein, aber seit November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern bei Einzug oder Auszug aus der Wohnung eine Vermieterbescheinigung ausstellen.

1. Besteht zur Vermieterbescheinigung eine Verpflichtung?

Ist eine Wohnungsgeberbestätigung der Mietvertrag?

Mit der Vermieterbescheinigung bestätigen Vermieter, dass ein Mietverhältnis mit der genannten Person beziehungsweise den Personen und ihm besteht. Wenn Du die Vermieterbescheinigung eigenständig erstellen willst, musst Du zwingend Angaben zum Mieter, zur Mietsache und zum Einzugsdatum machen. Gleichfalls muss der Vermieter beziehungsweise Eigentümer genannt werden. Im Internet findest Du jedoch die verschiedensten Vordrucke – zum Beispiel für den Mietvertrag einer Wohnung, aber eben auch für die Vermieterbescheinigung. Du kannst Dir also die Mühe sparen und einfach auf der Webseite der zuständigen Meldebehörde eine Vorlage ausdrucken.

Achtung: Die Vermieterbescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz meint kein „Mieterzeugnis“ zur Vorlage bei einem neuen Vermieter, das dem Mieter als eine Art Referenzschreiben dient. Es geht lediglich um die Bestätigung des Mietverhältnisses in der Vermieterbescheinigung laut Mietvertrag.

Wichtig ist die Vermieterbescheinigung für Mieter in erster Linie für das Einwohnermeldeamt. Denn jede in Deutschland lebende Person hat die Pflicht, sich bei der Meldebehörde zu melden und dort einen Wohnsitz anzugeben. Dass die Vermieterbescheinigung für das An- und Ummelden des Wohnsitzes benötigt wird, wurde mit der Neuregelung des Bundesmeldegesetzes in 2015 beschlossen. Es sieht eine einheitliche Regelung der Meldepflicht vor. Hintergrund sind Scheinanmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern. Diese versucht die Bundesregierung mit der Bestätigung durch den Vermieter zu verhindern. Vermieterbescheinigung und Mietvertrag sind daher beides wichtige Dokumente.

Kann Vermieter Wohnungsgeberbestätigung verweigern?

In der Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt, zeigen Sie als Vermieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt an, wer zu welchem Termin in die von Ihnen vermietete Wohnung eingezogen ist.

Neben der exakten Adresse des Mietobjektes enthält diese Bescheinigung die Namen aller Personen, die in der Wohnung leben. Es reicht also nicht, nur denjenigen anzugeben, mit dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Darüber hinaus werden Informationen über Sie erfasst. Diese betreffen in erster Linie Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Außerdem muss angegeben werden, ob der Wohnungsgeber auch gleichzeitig Eigentümer des Mietobjektes ist oder ob er im Auftrag Dritter handelt. In diesem Fall muss zusätzlich die Adresse des Eigentümers angegeben werden.

Eine Wohnungsgeberbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung benötigt jeder, der sich an einem neuen Wohnort anmelden möchte.

Die Pflicht zur Anmeldung ist im deutschen Meldegesetz geregelt. Im Jahr 2015 wurden die bis dahin geltenden Bestimmungen der einzelnen Länder durch eine bundeseinheitliche Regelung abgelöst. Danach hat die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen.

Die Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs. Ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel aufgrund der Überlastung der Meldeämter kein Termin in dem relevanten Zeitraum zu bekommen ist, reicht es aus, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu vereinbaren. Die eigentliche Anmeldung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wird ein Vermieter über eine Anmeldung informiert?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss bei einem Wohnungswechsel innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden. Das entspricht der Frist, die Ihnen auch für Ihre Anmeldung am neuen Wohnort zur Verfügung steht. Entsprechend reichen Sie die Bescheinigung normalerweise direkt bei der Anmeldung mit ein.

Das Dokument direkt mitzunehmen, hat gleich zwei Vorteile: Sie sparen sich einen extra Behördengang und stellen sicher, dass Ihre Anmeldung auch wirklich durchgeführt wird. Denn das Ummelden Ihres Wohnsitzes ist ohne Wohnungsgeberbestätigung in der Regel nicht möglich.

Zum Ummelden den Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung mitzunehmen, ist übrigens laut Meldegesetz keine Alternative. Denn: Er enthält nicht alle wichtigen Daten.

Ist Wohnungsgeber der Vermieter?

Das Bundesmeldegesetz schreibt vor: Vermieter müssen dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen, wenn bei ihnen neue Mieter einziehen. Und zwar in Form einer sogenannten Wohnungsgeberbestätigung.

Hier erfahren Sie, was darin alles stehen muss, wie lange sie gilt, und können sich eine praktische Vorlage zur freien Verwendung direkt herunterladen.

Wer in Deutschland dauerhaft lebt, ist an seinem Wohnort meldepflichtig. Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein Mieter in eine Wohnung ein- oder ausgezogen ist und nun an diesem Ort wohnhaft ist. Vermieter stellen ihre Wohnung zur Miete zur Verfügung, daher müssen sie die Wohnungsgeberbestätigung für das jeweilige Einwohnermeldeamt ausstellen.

Weitere Begriffe, die das Gleiche meinen: Vermieterbescheinigung bzw. Mieterbescheinigung oder Wohnbestätigung.

Die Vermieterbescheinigung ist seit November 2015 Pflicht (nachzulesen in § 19 des Bundesmeldegesetzes). Sie soll den Missbrauch von Wohnanschriften vermeiden. Daher ist es verboten, eine Mietbescheinigung für Personen auszustellen, die in Wirklichkeit nicht in die Wohnung einziehen. Der Missbrauch wird mit hohen Bußgeldern geahndet.