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Welches Finanzamt in München ist für mich zuständig?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welches Finanzamt in München ist für mich zuständig?
  2. Wo schicke ich die Grundsteuererklärung in München hin?
  3. Welche Finanzämter gibt es in München?
  4. Wer ist für welche Steuer zuständig?
  5. Welches Finanzamt in München ist für die Grundsteuer zuständig?
  6. Kann man in Bayern die Grundsteuererklärung in Papierform abgeben?
  7. Welches Finanzamt in München ist für mich zuständig Grundsteuer?
  8. Wie kann ich das Finanzamt kontaktieren?
  9. Welche Bereiche gibt es im Finanzamt?
  10. Wer ist für Steuerfragen zuständig?
  11. Welches Finanzamt ist für uns zuständig?

Welches Finanzamt in München ist für mich zuständig?

Das Finanzamt München Überschusseinkünfte liegt im Bundesland Bayern, und hat die Bundesfinanzamtsnummer 9183. Wenn Sie in München wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung.

Wenn Sie Lohnsteuer kompakt verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung auch direkt elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.

Wo schicke ich die Grundsteuererklärung in München hin?

Das Finanzamt München Bewertung des Grundbesitzes liegt im Bundesland Bayern, und hat die Bundesfinanzamtsnummer 9142. Wenn Sie in München wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung.

Wenn Sie Lohnsteuer kompakt verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung auch direkt elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.

Welche Finanzämter gibt es in München?

In Bayern gibt es insgesamt 93 Finanzämter, die den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Steuererklärung zur Verfügung stehen - vom Finanzamt Amberg (9201) bis zum Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach (9170).

Bitte wählen Sie aus der Liste das Ihrem Wohnort nächste Finanzamt aus. Auf den folgenden Seiten finden Sie dann alle wesentlichen Kontaktinformationen für Ihr Finanzamt, wie z. B. Anschrift, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Bankverbindung.

Wer ist für welche Steuer zuständig?

Wie wir in der Einleitung bereits erwähnt haben, gibt es viele Finanzämter, die in den deutschen Städten und Bezirken verortet sind. Die Finanzämter haben ihre Zuständigkeit immer für den jeweiligen Bezirk bzw. die Stadt. Um das passende Finanzamt zu finden, müssen Sie sich also nur an Ihrem Wohnort orientieren. Wichtig ist, dass Sie nach dem Bezirk bzw. der Stadt schauen, wo Ihr eingetragener Wohnsitz ist. Nur weil Sie sich beispielsweise bei einem Partner in einer anderen Stadt aufhalten, bedeutet dies nicht, dass auch ein anderes Finanzamt zuständig ist. Bei mehreren Wohnsitzen ist zu beachten, wo Sie sich primär aufhalten. Falls Sie verheiratet sind und mehrere Wohnsitze haben, gilt der Familienwohnsitz als Bezirk für das Finanzamt.

Sofern Sie diese Faktoren und Ausnahmen beachten, ist das passende Finanzamt schnell gefunden. Nachdem Sie herausgefunden haben, welche Stadt bzw. welcher Bezirk für Sie relevant ist, können Sie einfach im Internet nach „Stadt“/“Bezirk“ + Finanzamt suchen und werden somit das passende Finanzamt finden. Alternativ können Sie sich auch auf der Website der Stadt oder des Bezirkes informieren.

Welches Finanzamt in München ist für die Grundsteuer zuständig?

  • Voraussetzungen
  • Dauer & Kosten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Fragen & Antworten
  • Links & Downloads
  • Zuständigkeit

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 1. Januar eines Jahres ausschlaggebend. Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb des Jahres verkaufen, bleiben Sie bis zum Ende des Jahres Steuerschuldner*in. Entscheidend für den Wechsel der Steuerpflicht ist der Tag des Nutzen- und Lastenwechsels (nicht der Notartermin).

Kann man in Bayern die Grundsteuererklärung in Papierform abgeben?

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Informationen dazu, wie sich die Grundsteuerreform auf die Grundsteuerbelastung auswirkt, finden Sie unter dem Punkt „Muss ich künftig mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen?“.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung war zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer zuletzt mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 1. Februar 2023 öffentlich aufgefordert. Zu den Ausnahmen zur Allgemeinverfügung vergleiche Verfügung vom 2. Februar 2023 sowie Verfügung vom 2. Februar 2023.

Für die wirtschaftliche Einheit werden Ihnen in der Regel vom Finanzamt zwei Bescheide und von der Gemeinde ein Bescheid zugeschickt.

Welches Finanzamt in München ist für mich zuständig Grundsteuer?

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Auch bei Verivox sind solche geplatzten Wechsel bekannt. Gegenüber FOCUS Online erläutert das Vergleichsportal, dass die überwiegende Mehrheit der Wechsel reibungslos über die Bühne gehen würde, räumt in diesem Zuge aber auch eine prozentual einstellige Stornoquote ein.

Laut Verivox begründen Energieunternehmen einen fehlgeschlagenen Wechsel meistens mit einem der folgenden Punkte:

  • Bestehende Vertragsbindung: Ein Wechsel ist an die Vertragsvereinbarungen gebunden. Befinden sich Kunden noch in einem laufenden Vertrag, können sich auch nicht wechseln.
  • Wechselfristen: Es kommt vor, dass Kunden die Wechselfristen ihres Vertrags nicht beachten und zu spät wechseln. Der Anbieterwechsel dauert drei bis sechs Wochen: Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, empfiehlt Verivox den Wechsel schon einige Tage oder Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten. Zu früh (zum Beispiel viele Monate im Voraus) sollte der Kunde aber auch nicht wechseln. Der Grund: Es kann vorkommen, dass der neue Anbieter die deklarierten Konditionen nicht so lang halten kann und den Wechsel später ablehnt.
  • Wie kann ich das Finanzamt kontaktieren?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder rufen Sie die einheitliche Behördennummer der Berliner Finanzämter (030) 9024-0 an.

    Welche Bereiche gibt es im Finanzamt?

    Die verschiedenartigen Steuern sind in ihrer Gesamtheit eine, und zwar die Haupteinnahmequelle der öffentlichen Hand - also von Bund, Ländern und Gemeinden. Das Wort "Steuer" wird aus dem Althochdeutschen von "stiura" abgeleitet. Zu Deutsch heißt das "Hilfe", "Stütze" oder "Unterstützung".

    Heutzutage werden die Steuern den Bürgern, Unternehmern und Firmen auferlegt; sie werden einseitig festgesetzt. Das geschieht durch die Finanzverwaltung, die auch als Steuerverwaltung bezeichnet wird.

    Sie ist als ein Teilbereich der öffentlichen Verwaltung für das gesamte Steuerwesen zuständig. Das beginnt mit dem Festsetzen und endet mit dem Eintreiben der Steuer.

    Wer ist für Steuerfragen zuständig?

    Die kostenfreie Servicehotline des Landes Hessen ist das Angebot der Hessischen Steuerverwaltung für Ihre allgemeinen Fragen rund um das Thema Steuern. Unser kompetentes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Und das an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr!

    Sie haben Fragen zur Reform der Grundsteuer, die auf diesen Internetseiten noch nicht beantwortet wurden? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Lage-Finanzamt, also an das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Ihre Fragen zur Grundsteuer beziehen sich auf die Registrierung bei ELSTER? Dann wenden Sie sich gerne an die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung.

    Welches Finanzamt ist für uns zuständig?

    Welches Finanzamt im Einzelfall zuständig ist, hängt insbesondere von der jeweiligen Einkunftsart, die der gesonderten (und einheitlichen) Feststellung unterliegt, ab. 

    Hinweis: Haben Sie Ihre Erklärung irrtümlicherweise bei einem nicht zuständigen Finanzamt eingereicht, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und leitet sämtliche Unterlagen an das richtige Finanzamt weiter. Wichtig ist dabei nur, dass Sie die aktuellen Adressdaten in der jeweiligen Erklärung angegeben haben.